„Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ (Art 17a StGG)
Die Freiheit der Kunst ist in Österreich ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht. Das heißt, der Staat darf grundsätzlich keine Einengung von Methoden, Inhalten und Tendenzen künstlerischer Tätigkeiten vornehmen.
Dr. Georg Huber, LL.M. und MMag. Barbara Rainer beleuchten in einem Beitrag für das Kaleidoscope 2.16 die rechtlichen Aspekte des Grundrechtes der Freiheit der Kunst, wobei die Definition von Kunst eine wesentliche Rolle spielt.