Die Flexible Kapitalgesellschaft – die Zukunft der Start-Ups?

Mag. Andrea Pegger, BSc.

(Jung-)Unternehmer:innen und Gründer:innen aufgepasst! Wer noch auf der Suche nach der idealen Rechtsform für sein innovatives Start-Up ist, könnte im Artikel unserer RA Andrea Pegger über die geplante „Flexible Kapitalgesellschaft“ (kurz: FlexKap oder FlexCo) die Antwort finden:

Im Wirtschaftsmagazin eco.nova stellt unsere Spezialistin für Gesellschafts- und Unternehmensrecht / M&A diese Rechtsform vor, welche vor allem auch eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll.

Ob die neu einzuführende Kapitalgesellschaftsform tatsächlich den optimalen rechtlichen Rahmen für die spezifischen Bedürfnisse von Start-Ups und anderen innovativen Unternehmen bildet, wird sich – wie so oft – in der Praxis beweisen (müssen). Doch zeigt die FlexKap, dass der Ruf nach flexibleren Lösungen für individuelle (unternehmerische) Gestaltungsmöglichkeiten sogar gesetzliche Rahmenbedingungen „aufbrechen“ kann.

Nachstehend ein Auszug des Artikels:

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Bei der FlexKap handelt es sich um eine Hybridform zwischen der AG und der GmbH, die den spezifischen Bedürfnissen von Start-ups gerecht werden soll. Im Zuge der Gründung muss von den Gesellschaftern – wie künftig aufgrund des GesRÄG auch bei der GmbH – ein Stammkapital von 10.000 Euro aufgebracht werden, wovon auf das bar zu leistende Stammkapital mindestens 5.000 Euro eingezahlt werden müssen. Damit bleiben die Mindestkapitalanforderungen für Gründer:innen leistbar. Künftig wird es möglich sein, „kleinere“ Beteiligungen vorzusehen, da die Mindeststammeinlage bei der FlexKap lediglich einen Euro, statt wie bisher bei der GmbH 70 Euro beträgt. Zudem kann die FlexKap im Sinne der fortschreitenden Digitalisierung grundsätzlich durch eine vereinfachte elektronische Gründung errichtet werden.

Die wohl größte Neuerung stellt allerdings die Schaffung einer zusätzlichen Beteiligungsform, den sogenannten Unternehmenswert-Anteilen, dar, welche zu den traditionellen Geschäftsanteilen hinzutreten. Gerade in den letzten Jahren ist das mitunter knifflige Thema der Beteiligung von Mitarbeiter:innen bei Unternehmen mehr und mehr in den Fokus getreten. Mitarbeiter:innen, die einen Unternehmenswert-Anteil an der FlexKap halten, nehmen eine besondere Stellung als Gesellschafter:innen ein. Diese Gesellschafter:innen sind zwar am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös beteiligt, können allerdings bis auf wenige Ausnahmen nicht an der Willensbildung der Gesellschaft teilhaben, da ihnen nur ein Teilnahmerecht aber kein Stimmrecht in der Generalversammlung zukommt. Zudem steht ihnen nicht das vollumfängliche Informationsrecht, sondern lediglich ein eingeschränktes Informations- und Bucheinsichtsrecht zu. Die betroffenen Mitarbeiter:innen sind nachweislich über ihre Rechte und die Risiken aufzuklären.

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Zum vollständigen Artikel im Wirtschaftsmagazin eco.nova (05/2023): Die Flexible Kapitalgesellschaft – die Zukunft der Start-Ups?

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