Spätestens seit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 sollte für jedes Unternehmen klar sein, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (sog. Drittstaaten) Vorsicht geboten ist.
Unsere Partner Georg Huber und Fabian Bösch erörtern in einem Beitrag im Magazin „Tiroler Wirtschaft“ der Wirtschaftskammer Tirol, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und welche Risiken mit dem Datentransfer einhergehen.
Den Beitrag finden Sie hier: Datenschutz-TW9