Datenschutz neu – Ein Damoklesschwert für Unternehmen?

Dr. Georg Huber, LL.M.

Am 4. Mai 2016 wurde die Datenschutz Grundverordnung („DSGVO“, VO [EU] 2016/679) im Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart. Auch wenn sie erst nach einer 2-jährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 anwendbar sein wird, sollten sich Unternehmen bereits jetzt darauf vorbereiten und ihre Vorgaben umsetzen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen von bis zu € 20 Millionen oder 4 % des Jahresumsatzes.

Die bisherige Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) stammt aus der „Steinzeit“ des Datenschutzes, nämlich aus dem Jahr 1995, einer Zeit, zu der es Cloud Computing und Unternehmen wie Facebook, Google, WhatsApp, YouTube oder Instagram noch nicht gab. Das Datenschutzrecht musste daher aktualisiert und modernisiert werden. Außerdem sollte mit der DSGVO innerhalb der EU ein größer datenschutzrechtlicher Harmonisierungsgrad erreicht werden als bisher. Die bislang geltende Richtlinie aus dem Jahr 1995 wurde nämlich in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt, sodass in den einzelnen Mitgliedsstaaten verschiedene Datenschutzniveaus bestanden.

In einem Beitrag für „Wirtschaft Tirol“, der Zeitung der Tiroler Wirtschaftskammer, erläutert RA Dr. Georg Huber, LL.M, welche Rechte betroffene Bürger nach der DSGVO haben und welche Pflichten den Unternehmern auferlegt werden. Die DSGVO verlangt den Unternehmen ab und auch wenn sie erst ab Mai 2018 gilt, ist es dringend geboten, sich schon jetzt damit zu befassen und sich vorzubereiten.

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