Das neue EU-Designrecht: Chancen für Unternehmen im digitalen Zeitalter

Dr. Georg Huber, LL.M.

Am 8. Dezember 2024 trat eine umfassende Reform des EU-Designrechts in Kraft, die – schrittweise bis Dezember 2027 – das bisherige System an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft und moderner Technologien anpasst.

Unser RA Georg Huber stellt im Magazin „Tiroler Wirtschaft“ der Wirtschaftskammer Tirol die wichtigsten Änderungen vor und zeigt Möglichkeiten auf, wie Unternehmen davon profitieren können.

Nachstehend ein Auszug sowie der vollständige Artikel zum Nachlesen:

Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihre kreativen Leistungen effektiv schützen können. Gleichzeitig zielt die Reform darauf ab, den Wettbewerb zu fördern, insbesondere durch eine Öffnung des Ersatzteilmarktes.

Der Begriff „Design“ löst im Zuge der Reform den älteren Begriff „Geschmacksmuster“ ab, um international verständlicher zu sein. Beide Begriffe beziehen sich auf den Schutz der äußeren Gestaltung eines Produkts – sei es zweidimensional oder dreidimensional – und dienen dazu, Innovationen zu sichern und Nachahmung zu verhindern. […]

I. Warum eine Reform notwendig war

Das bisherige EU-Designrecht stammte aus dem Jahr 2002 und war auf die Herausforderungen der digitalen Transformation nur unzureichend vorbereitet. Insbesondere digitale Designs wie grafische Benutzeroberflächen (GUI, graphical user interface), Animationen oder virtuelle Produkte waren nicht ausreichend geschützt. Zudem gab es Kritik an den hohen Kosten und der Komplexität der Anmeldungsverfahren, die vor allem KMU abschreckten.

Die Reform reagiert auf diese Schwächen und bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, nämlich im Wesentlichen Folgende:

1. Erweiterung des Schutzbereichs auf digitale Designs.
2. Neues Schutzsymbol (ein D innerhalb eines Kreises).
3. Vereinfachung der Anmeldung und Senkung der Kosten.
4. Liberalisierung des Ersatzteilmarktes.
5. Harmonisierung und Modernisierung der EU-weiten Regelungen.
6. Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten gegen Designverletzungen.

[…]

Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Wirtschaft (Ausgabe 1 | 2025) – Magazin der Tiroler Wirtschaftskammer:

Das neue EU-Designrecht: Chancen für Unternehmen im digitalen Zeitalter

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