Darf man das noch? Direktmarketing und Datenschutz

Dr. Georg Huber, LL.M.
Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Datenschutz- und Werbung – Wann und wie dürfen Kunden in Zukunft kontaktiert werden?

Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen bringen einige neue Anforderungen an das Verarbeiten personenbezogener Daten mit sich. Viele Unternehmen sind unsicher, ob und in welchem Umfang Daten künftig für ihre Werbemaßnahmen verwendet werden dürfen. Im Folgenden wird dargestellt, was noch erlaubt sein wird und was aufgrund der hohen Strafen besser zu unterlassen ist

„Dürfen wir in Zukunft eigentlich noch unseren Newsletter versenden?“ Das ist eine der häufigsten Fragen, die derzeit Rechtsberatern auf dem Gebiet des Datenschutzes gestellt werden. In dieser Frage spiegelt sich die Unsicherheit vieler Unternehmen wieder, wie sich die neuen Datenschutzregelungen auf die Werbemaßnahmen ihres Unternehmens, und dabei insbesondere auf die Direktwerbung, auswirken werden.

dieser Frage gehen RA Dr. Georg Huber, LL.M. und RAin Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. in einem Beitrag für das tiroler wirtschaftsmagazin econove (Ausgabe Nr. 17/2018) nach: Darf man das noch? (PDF)

 

Foto: ©Blickfang (Julia Türtscher)

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