Darf man aus Gerichtsverhandlungen twittern?

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Gerichtsverhandlungen in Österreich sind öffentlich. Das ergibt sich aus der Bundesverfassung und davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Aber wer besucht schon regelmäßig die Gerichte, um sich zu informieren? Der durchschnittliche Bürger wird sich üblicherweise überwiegend auf die Berichterstattung in den Medien verlassen.

Berichte über laufende Gerichtsverfahren sind grundsätzlich erlaubt. Journalisten dürfen in der Verhandlung Notizen machen und – als Gedächtnisstütze für sich selbst – sogar den Verhandlungsverlauf aufnehmen. Generell sind Ton- und Filmaufnahmen sowie –Übertragungen hierzulande jedoch ausdrücklich verboten.

Live-Ticker und Tweets – also Meldungen im Internet in kurzen Zeitabständen zu einem bestimmten Ereignis, um dem Leser den Eindruck zu vermitteln, er würde das Ereignis beinahe selbst mitverfolgen – sind wieder grundsätzlich zulässig. Das kann zu folgendem Szenario führen: Stellen Sie sich vor, ein Zeuge verfolgt einen Live-Ticker vor dem Verhandlungssaal über sein Smartphone und weiß somit schon vor seiner Einvernahme, was andere Zeugen ausgesagt haben. Oder: Ein Medium twittert aus dem Verhandlungssaal in reißerischer Art über den Angeklagten und verletzt dadurch dessen Persönlichkeitsrechte.

Das Gericht hat nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Grundrechte jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Live-Berichterstattung die Verhandlung beeinträchtigt oder stört und kann diese gegebenenfalls verbieten.

Fazit: Auch mittels neuer Medien darf aktuell vom Inhalt einer Gerichtsverhandlung berichtet werden. Ein Verbot ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn es sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, zum Beispiel um zu verhindern, dass Zeugen in ihrer Aussage beeinflusst werden.

 

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