Berichte über das Privatleben – Medien als „public watchdog“

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Ein österreichisches Magazin berichtete über einen wohlhabenden internationalen Fondsmanager aus Großbritannien, der eine Liegenschaft gekauft hatte und in der Folge mit der Immobilienmaklerin in einen Rechtsstreit über die Maklerprovision geraten war. Im Bericht des Magazins wurde der Kaufpreis der Liegenschaft (EUR 35 Mio.), der Bezirk, in dem sich die Liegenschaft befand, sowie der Zeitpunkt des Erwerbs genannt. Es wurden auch Fotos der Liegenschaft veröffentlicht. Diese Informationen hatte das Magazin von der Immobilienmaklerin erhalten.

Der Fondsmanager brachte eine Unterlassungsklage gegen das Magazin ein. Er brachte vor, dass man über seinen höchstpersönlichen Lebensbereich berichtet habe. Die Immobilienmaklerin habe durch die Weitergabe dieser privaten Informationen an das Magazin gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen. Das Magazin entgegnete, dass es gegenüber dem Fondsmanager nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sei und außerdem von einem Gerichtsverfahren berichtet habe, das ohnehin der Öffentlichkeit zugänglich gewesen sei.

Den gesamten Artikel von RAin Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. finden sie hier: Ratgeber Recht: Berichte über das Privatleben – Medien als „public-watchdog“

Unser Netzwerk