Formulierungen im Dienstzeugnis sowie Telefonauskünfte über ausgeschiedene Mitarbeiter können leicht auf der „Anklagebank“ des Arbeitsgerichtes landen.
RA Herwig Frei aus der Kanzlei Greiter Pegger Kofler & Partner informiert.
Quelle: Tiroler Tageszeitung vom 26. April 2013