Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat als Kartellobergericht eine massive Geldbuße von EUR 30 Mio, gegen den SPAR-Konzern wegen Preisabsprachen bei Molkereiprodukten verhängt. Die Entscheidung schafft besonders im Bereich der Bemessung von Geldbußen nach dem österreichischen Kartellgesetz erhöhte Klarheit.
Zum Vergleich; REWE wurde vom Kartellgericht (OLG Wien) „nur“ zu einer Geldbuße von EUR 20,8 Mio. für Preisabsprachen in 17 Produktgruppen verurteilt. Dem war ein „Settlement“ mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vorausgegangen.
RA Dr. Georg Huber hat in der dt. Zeitschrift für Vertriebsrecht (ZVertriebsR) eine Anmerkung zum Urteil des OGH verfasst.
Download SPAR-Urteil mit Anmerkung