Alpines Gelände: Wer haftet bei einem Unfall?

Dr. Silvia Moser, M.A.

Mit GPK gut gewappnet in die Wintersaison:

Bei der Sportausübung im alpinen Gelände spielt die Eigenverantwortung eine besondere Rolle. Unfälle im Bergsport ziehen aber oft auch juristische Folgen nach sich.

Unsere RA Silvia Moser erläutert in ihrem Beitrag für die Winterausgabe der „Region Tirol“, welche wichtigen Aspekte bei der Klärung von Haftungsfragen im Zusammenhang mit Unfällen im alpinen Gelände zu berücksichtigen sind.

Im Folgenden ein Auszug daraus sowie die vollständige Fassung zum Nachlesen:

Bei Unfällen im alpinen Gelände sind viele unterschiedliche Konstellationen denkbar, so etwa Unfälle, bei denen ein Unfallopfer gegenüber dem Unfallverursacher zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzengeld, Heilbehandlungskosten, etc.) geltend macht oder etwa Unfälle, bei denen Ansprüche wegen einer behaupteten mangelhaften Verkehrssicherheit eines Weges nach § 1319a ABGB geltend gemacht werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Fläche im alpinen Gelände ein „Weg“ im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung ist.

Darüber hinaus dürfen nach Ansicht der Rechtsprechung die Anforderungen an die Haftung des Halters nicht überspannt werden.

[…]

Zum vollständigen Artikel:

Alpines Gelände: Wer haftet bei einem Unfall?

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