Das Abfallrecht gilt als eines der Herzstücke der Umweltschutzgesetze. Seit 16.02.2011 ist die jüngste Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG-Novelle 2010, BGBl. I 2011/9) in Kraft. Sie brachte eine Vielzahl von strukturellen und punktuellen Änderungen, die (fast) alle betreffen, welche mit dem Abfallregime auf irgendeine Weise in Berührung kommen: vom Besitzer gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfälle über die produzierende Industrie bis hin zu den Abfalltransporteuren und den gewerblichen Abfallentsorgern. Der Beitrag listet im Schnelldurchlauf die interessantesten Neuerungen auf.
Quelle: econova Spezial RECHT 2011