Entwicklungen im IT-Recht

IT-Recht im Fokus: Das diesjährige 3-Ländertreffen der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik fand am 30.06. und 01.07.2017 in Innsbruck in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck statt.

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI, www.dgri.de) befasst sich mit Fragen im Bereich der Schnittstellen zwischen Informatik und EDV-Technik einerseits sowie Recht und Wirtschaft andererseits. Ihre Mitglieder sind hauptsächlich Juristen mit Schwerpunkt IT-Recht, darunter Universitätsprofessoren, Unternehmensjuristen und Anwälte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die DGRI hat sich die Förderung der Zusammenarbeit von Lehre, Forschung und Praxis in den Bereichen Rechtsfragen der Informationsverarbeitung, Einsatz der Informationstechnik im Rechtswesen und Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationstechnik zur Aufgabe gestellt.

RA Dr. Georg Huber, LL.M. ist Mitglied der DGRI und hat am 30.6.2017 im Rahmen des 3-Ländertreffens über die neuesten Entwicklungen im österreichischen IT-Recht vorgetragen.

Unter anderem berichtete er über das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz, die neueste OGH-Judikatur zu Facebook und zu Facebook-Usern, die Klage der Austro-Mechana gegen 5 Amazon-Gesellschaften wegen der Speichermedienvergütung und über die Judikatur des OGH zu Fragen der Zuständigkeit österreichischer Gerichte bei Marken- und Persönlichkeitsverletzungen im Internet. So hat der OGH etwa entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Seite, auf der User Kommentare hinterlassen werde können, ein Host-Provider im Sinn des E-Commerce-Gesetzes ist. Im Falle eines rufschädigenden User-Kommentars muss der Host-Provider die Daten des Users an den Geschädigten zur weiteren Rechtsverfolgung heruasgeben.

Das IT-Recht entwickelt sich naturgemäß schnell weiter und Judikatur nimmt stetig zu. Viele Fragen sind aber noch ungeklärt. Betroffen sind vor allem die Rechtsbereiche des Urheberrechts, des Marken- und Patentrechts, des Datenschutzes, aber auch des Haftungs- und Vertragsrechts.

Die übergreifenden Tagungsthemen waren Blockchain und IT-Sicherheit. Bitcoin und Cybercrime sind in aller Munde. Beide Bereiche sind hochaktuell. Entsprechend groß war das Interesse.

 

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