Mit der Richtlinie 2016/943 vom 8. Juni 2016 soll EU-weit ein Mindeststandard für den Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen festgesetzt werden. Da diese Regelung nur einen Mindeststandard definiert, ist es den Mitgliedsstaaten freigestellt, einen weitergehenden Schutz einzuräumen. Die EU-Richtlinie ist bis zum 9. Juni 2018 umzusetzen. Bis dahin müssen die Mitgliedsstaaten jene Rechtsvorschriften in Kraft setzen, die den Mindestschutz gewährleisten.
Bislang gibt es in den einzelnen Mitgliedsstaaten erhebliche Unterschiede beim Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen. Das voneinander abweichende Schutzniveau kann dazu führen, dass vor allem grenzüberschreitende und vernetzte Forschung & Entwicklung beeinträchtigt wird, weil Geschäftsgeheimnisse auch in Staaten gelangen könnten, die nur ein sehr geringes Schutzniveau aufweisen. Ziel der Richtlinie ist die Beseitigung dieser Unterschiede und damit die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
RA Dr. Stefan Kofler und RA Dr. Georg Huber, LL.M. erläutern die Grundzüge der neuen Richtlinie in einem Beitrag für das Innovationsmagazin der Wirtschaftskammer Tirol, der „Ideenkammer“.