Datenschutz in der Privatzimmervermietung

Es bleiben nur noch wenige Monate zur Umsetzung der EU- Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und legt allen Unternehmen, unabhängig von deren Größe, umfangreiche Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten auf. Werden diese Pflichten nicht oder nur mangelhaft erfüllt, drohen hohe Strafen. Das gilt auch für Privatzimmervermieter.

Warum Datenschutz?

Die Digitalisierung schreitet rasch voran. Sie bringt es auch mit sich, dass personenbezogene Daten in einem ungeheuren Ausmaß erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Man denke nur an die Sozialen Medien wie Facebook oder Google oder Internetgiganten wie Apple oder Amazon. Aber nicht nur sie erheben und speichern Daten. Nahezu jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten, auch Privatzimmervermieter. Dabei kann es sich zB um Mitarbeiterdaten oder eine händisch geführte oder elektronische Gästedatei handeln.

Zumindest in Europa hat jeder ein Recht, dass seine personenbezogenen Daten geschützt werden. In Österreich etwa gibt es schon seit 1978 ein Datenschutzgesetz. In der EU existiert seit 1995 eine Datenschutzrichtlinie.

1995 gab allerdings Google & Co noch nicht. Deshalb hat sich die EU zum Ziel gesetzt, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU in noch größerem Ausmaß zu vereinheitlichen, an die neuen Umstände anzupassen und die Rechte betroffener Personen – also jener Personen, deren Daten gespeichert werden – zu stärken.

Um diese Ziele zu verwirklichen, wurde die Datenschutzgrundverordnung beschlossen. Sie legt den Datenschutz in die Eigenverantwortung der Unternehmen, dh die Unternehmen werden verpflichtet, selbst darauf zu achten, dass die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten vor Missbrauch, Verlust und Veränderung geschützt sind. Alle Unternehmen müssen daher ab 25. Mai 2018 in ihrem Umfeld dafür sorgen, dass die Verpflichtungen, die ihnen die DSGVO vorschreibt, umgesetzt sind. Das bringt einigen Aufwand mit sich.

RA Dr. Georg Huber, LL.M. und RAin Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. setzen sich mit diesem Thema genauer außeinander. Der gesamte Bericht ist im Beitrag des Tiroler Wirtschaftsmagazines eco.nova: Datenschutz – auch für Privatzimmervermieter wichtig (PDF)

 

Foto: ©Blickfang (Julia Türtscher)

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