Breakfast@Law: „Influencer“ im Wettbewerbs-, Arbeits- und Medienrecht

Influencer: Unendliche Freiheit oder Verpflichtungen ohne Ende?

Zwölf Studierende der Universität Innsbruck, zwei GPK-Rechtsexperten und ein brandaktuelles Thema – beste Voraussetzungen für ein gelungenes Breakfast@Law! Gestern luden wir gemeinsam mit ELSA Innsbruck wieder zum Kanzleifrühstück – dieses Mal mit Diskussion über den vermeintlichen Traumjob des Influencers und die Faszination eines digital geprägten Arbeitsmodells im Spannungsfeld von Wettbewerbs-, Arbeits- und Medienrecht. Schnell wurde klar: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und werfen durchaus viele Fragen auf.

Unser Arbeitsrechts- und Datenschutzexperte RA Fabian Bösch hat mit unserer RAA Vanessa Stummer ein „vollwertiges Frühstück“ mit fundierten Einblicken gestaltet und den Teilnehmenden die Herausforderungen rund um Werbung, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht nähergebracht. Denn nicht jeder Kooperationsvertrag ist ein guter Deal, nicht jede Werbeaussage rechtlich unbedenklich und nicht jeder Social-Media-Post bleibt ohne unangenehme Konsequenzen.

Von versteckter Werbung über arbeitsrechtliche Fragestellungen im Creator-Business bis hin zu ethischen Aspekten der öffentlichen Zurschaustellung des Privatlebens – anhand von Praxisbeispielen wurde deutlich, wo Influencerinnen und Influencer rechtliche Stolperfallen vermeiden sollten.

Fakt ist: Wer in der digitalen Welt erfolgreich agieren möchte, sollte sich auch rechtlich absichern. Denn ein unbedachter Beitrag kann schneller zu einer Abmahnung führen, als ein Like generiert ist.

Unsere Kanzlei bedankt sich für das große Interesse, die tiefgehenden Diskussionen und wertvollen Denkanstöße sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ELSA Innsbruck. Wir freuen uns bereits auf das nächste Kanzleifrühstück in ebenso inspirierender Runde.

   

   

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