Klarheit statt Konflikt: Datenverträge richtig aufsetzen

Dr. Georg Huber, LL.M.

Daten bilden die Grundlage zahlreicher digitaler Geschäftsmodelle. Umso wichtiger ist die Frage, unter welchen rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sie genutzt werden dürfen. Und dabei geht es nicht nur um die DSGVO.

In seinem aktuellen Beitrag für das Magazin Tiroler Wirtschaft der Wirtschaftskammer Tirol zeigt unser RA Georg Huber, weshalb Unternehmen ihre Datenverträge regelmäßig überprüfen sollten und welche Entwicklungen durch internationale Standards vorgezeichnet sind.

Auszug aus dem Beitrag:

Ein Tiroler Seilbahnbetreiber bezieht Wetterdaten und Besucherströme von verschiedenen Quellen, um Wartungsintervalle zu optimieren und die Ticketpreise dynamisch anzupassen. Ein Produktionsunternehmen aus dem Unterinntal kauft Sensordaten von Zulieferern für die vorausschauende Instandhaltung seiner Fertigungsanlagen. Ein Innsbrucker Start-up kauft Trainingsdaten für die Entwicklung einer KI-Anwendung. All diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie basieren auf Datenverträgen.

Das Problem dabei: Klassische Vertragstypen wie Kauf, Miete oder Lizenz passen nicht immer auf Datengeschäfte. Daten können nicht wie eine Maschine übergeben werden und sie sind beliebig oft reproduzierbar. Sie sind auch keine Software, die funktionieren muss. Und anders als bei einer Lizenz geht es oft gar nicht um Urheberrechte, sondern schlicht um den Zugang zu Informationen.

Diese rechtliche Unschärfe führt in der Praxis zu Konflikten: Der Datenlieferant meint, er habe seine Pflicht erfüllt, wenn er einen Datensatz bereitstellt. Der Empfänger stellt fest, dass die Daten ohne Erklärung, Struktur oder Kontext wirtschaftlich wertlos sind. Wer hat nun Recht?

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Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Wirtschaft (Ausgabe 5 | 2026) – Magazin der Wirtschaftskammer Tirol: 

Klarheit statt Konflikt: Datenverträge richtig aufsetzen

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