Alarm schlagen bei Missständen, Whistelblowing – Zivilcourage oder Vernaderung?

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Schon in der Antike galt: Der Überbringer schlechter Nachrichten wird geköpft. Auch Arbeitnehmer, die Missstände im Unternahmen (z.B. in den Bereichen Umweltrecht, Gesundheit, Verbraucherschutz, Sicherheit usw.) aufdecken, haben regelmäßig mit nachteiligen Konsequenzen zu rechnen. Mit der Zunahme des Interesses an Transparenz gewinnt der Begriff des „Whistleblowing“ an Aktualität. Dieser Beitrag fasst die aktuelle Rechtslage in Österreich zusammen.

Quelle: econova Spezial RECHT 2011

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