Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber spricht zum Thema „Was bleibt vom Bankgeheimnis?“

Am 13. März 2017 veranstaltete unsere Kanzlei zusammen mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Tirol, einen Abend zum Thema „Was bleibt vom Bankgeheimnis?“. Auf Einladung unserer Kanzlei hielt der renommierte Bankenexperte Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems dazu einen Vortrag im nahzu voll gefüllten Festsaal der Wirtschaftskammer Tirol.

Es ist nun schon beinahe 17 Jahre her, als man in Österreich noch ein anonymes Sparbuch eröffnen durfte. Kurze Zeit später wurde auch die Weitergabe anonymer Sparbücher verboten. Der Trend hält an: In Zeiten, in denen verstärkt gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, vor allem aber gegen Steuerbetrug und Schwarzgeldtransaktionen vorgegangen wird, wird der Ruf nach Transparenz immer lauter. Der überwiegende Konsens lautet: „Wer nichts zu verbergen hat, legt gerne alles offen“. Oder doch nicht?

Univ.-Prof. Haber zeigte auf, was das Bankenpaket 2015/2016 brachte: Eine Aushöhlung des Bankgeheimnisses, die Einrichtung eines zentralen Kontenregisters für die rund 33 Millionen Konten, Sparbücher und Depots in Österreich, die Meldepflicht von bestimmten Geldflüssen sowie der weltweite Austausch von Kontodaten mit 140 Staaten in Steuerangelegenheiten. Der Fiskus erwartet durch diese zusätzliche Transparenz € 600 Millionen an Mehreinnahmen allein im Jahr 2017.

Univ.-Prof Haber meinte: „Das Bankgeheimnis gibt es im Grunde nur mehr zwischen Privaten. Eine Rücknahme der neuen Maßnahmen ist unrealistisch. Das Bankgeheimnis wurde eingeschränkt, um Steuergerechtigkeit zu erreichen. Heutzutage kann man in diesen Bereichen nicht mehr gegen die Transparenz und für Anonymität argumentieren. Weitere Einschränkungen des Bankgeheimnisses sind zu erwarten.“

Erörtert wurde auch, unter welchen Voraussetzungen Behörden – auch die Finanzbehörden – in das Kontenregister Einsicht nehmen dürfen, wann eine vertiefte Einschau in einzelne Konten selbst zulässig ist und wie man sich als Betroffener dagegen zur Wehr setzen kann. Diese Fragen und viele mehr wurden im Rahmen der Veranstaltung eingehend mit den Teilnehmern diskutiert.

Einladung „Was bleibt vom Bankgeheimnis?“

Bericht Kronen Zeitung 16.3.2017

Bericht Tiroler Tageszeitung 16.3.2017

Tirolerin, Gut zu wissen

econova 02/2017

Newsletter US-Handelskammer 04/17

Tiroler Wirtschaft 06. Juni 2017, Nr. 12

v.l.n.r. RA Stefan Kofler, Univ.-Prof. Gottfried Haber, RAin Melanie Gassler-Tischlinger, StB Klaus Hilber
v.l.n.r. RA Stefan Kofler, Univ.-Prof. Gottfried Haber, RAin Melanie Gassler-Tischlinger, StB Klaus Hilber
v.l.n.r. Univ.-Prof. Haber, RA Georg Huber
v.l.n.r. Univ.-Prof. Haber, RA Georg Huber

StB Klaus Hilber, RA Ivo Greiter

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