Todesfall: Das passiert mit dem digitalen Erbe

RAin Dr. Alexandra Eder erklärt im “Krone”-Gespräch, was bei Todesfall mit E-Mail-Adressen, den Profilen auf den Social-Media-Seiten und anderen Online-Dingen geschieht.

Ein Leben ohne Smartphone, Computer, und Internet ist kaum vorstellbar. Jeder Mensch hinterlässt zahlreiche digitale Spuren. Immer mehr Einkäufe werden online getätigt, es werden online Abos abgeschlossen und Informationen im Netz ausgetauscht und verwaltet. Aber was passiert mit E-Mail-Adressen, Social-Media-Profilen, Streaming-Rechten, Blogs, Accounts etc. wenn der User stirbt?

Schon das Auffinden und die Zuordnung digitaler Inhalte ist oft problematisch. Daten liegen auf weltweit verstreuten Servern. User sind oft nicht mit ihrem echten Namen im Netz präsent. Eine Zuordnung digitaler Inhalte an bestimmte natürliche Personen ist damit vielfach unmöglich. Selbst wenn man digitale Inhalte eindeutig einem Verstorbenen zuordnen kann, ergeben sich Probleme.

Vor allem die Frage, ob, wann und an wen Daten im Todesfall weitergegeben werden müssen, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt.

Den gesamten Artikel können Sie in der Ausgabe der Kronenzeitung vom 29.12.2018 nachlesen: Kronenzeitung_291218

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