Start-ups: Interview mit I.E.C.T.

Unsere beiden Rechtsanwälte Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Pegger und MMMag. Barbara Egger-Russe standen unserem langjährigen Partner, dem I.E.C.T. – Hermann Hauser Rede und Antwort zu Fragen rund um Start-ups aus dem deep-tech Bereich.

Das I.E,C.T. – Hermann Hauser ist wesentlicher Motor für die Entwicklung von jungen, erfolgsversprechenden, internationalen Entrepreneuren/Start-ups/Scale-ups und stärkt durch neue Unternehmen und neue Arbeitsplätze den Wirtschaftsstandort Österreich (im speziellen Tirol).

Hier geht es zur I.E.C.T.-Website: https://www.iect.at/

 

Das Interview:

Im Gespräch mit unserem Partner: Greiter Pegger Kofler & Partner

Das I.E.C.T. – Hermann Hauser freut sich einen seiner Partner in Form eines Interviews vorzustellen – die Anwaltskanzlei Greiter Pegger Kofler & Partner. Im Gespräch ging es um innovative und spannende Start-ups aus dem deep-tech Bereich, über die Stärken der Anwälte und mit welchen Themen sich Jung-Unternehmer beschäftigen sollten.

Das I.E.C.T. – Hermann Hauser fokussiert sich besonders auf forschungsbasierte Start-ups speziell im deep tech Bereich. Patentschutz, Ausgründungen etc. stehen hier an der Tagesordnung – welche Themen finden Sie in Ihrer Tätigkeit besonders spannend und gibt es auch Bereiche wo sie eine Veränderung in den letzten Jahren feststellen konnten?

Gerade im gesellschaftsrechtlichen Bereich hat sich durch die Start-Up Szene sehr viel getan. Man versucht, das österreichische Gesellschaftsrecht an die internationalen Standards „anzupassen“ und stößt hier leider insbesondere bei den formalistischen Vorgaben der GmbHs an seine Grenzen. Besonders spannend ist hierbei diese Anpassung des Altbewährten an die neue Kultur.

Sie arbeiten schon seit einiger Zeit mit Start-ups zusammen. Welche Rolle nehmen Sie bei der Zusammenarbeit mit Start-ups ein? Gibt es ein Beispiel bzw. eine Situation wo auch Sie als etabliertes Unternehmen von Jung-Gründer/innen lernen können?

Lernen kann man immer etwas. Für uns ganz neu sind die Begrifflichkeiten, welche oft eher schwieriger in unserer Rechtssprache zu übersetzen sind. Ein Good- bzw. Bad-Leaver ist noch verständlich, aber bei anderen Begrifflichkeiten wird man vor die Herausforderung gestellt, dass Geschäftsanteile keine Shares sind. Insbesondere aus Sicht eines Unternehmers kann man von den Jung-Gründer/inner jedenfalls lernen, wie wichtig gute Mitarbeiter sind und wie wichtig es ist, dieser langfristig an das Unternehmen insbesondere durch Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zu binden.

Greiter Pegger Kofler & Partner ist bereits langjähriger Partner der I.E.C.T. – Hermann Hauser Gruppe und vor allem im Rahmen der Investment Tätigkeiten stark involviert. Was würden Sie den Jung-Gründer/innen in Ihrer Rolle gerne mitgeben?

In unserer langjährigen Praxis hat sich immer wieder gezeigt, dass es Sinn macht, sich vorab über die möglichen Szenarien einer Zusammenarbeit zu unterhalten, auch über die nicht so erfreulichen. Wenn alles gut geht, nimmt man Verträge meist nach der Unterfertigung nicht mehr zu Hand; wenn es jedoch Probleme gibt, sucht man darin nach Lösungen. Aufgrund dessen können wir jedem nur raten, sich bei der Ausverhandlung von Verträge lieber etwas mehr Zeit zu nehmen und auch Punkte zu regeln, die „man eh nicht braucht“.

Sie sind auch dieses Jahr wieder als Experte bei der Summer School mit dabei. Was würden Sie Jungunternehmern, die sich mit der Frage der Gründung Ihres eigenen Start-ups beschäftigen, in rechtlicher Sicht gleich zu Beginn an die Hand geben? Viele Gründer/innen scheuen vor dem Erstkontakt mit Anwälten zurück – sei es aufgrund der Honorarkosten, der Unsicherheit bzgl. Erwartungen etc. – Gibt es einen klassischen „Ablauf“ zur Kontaktaufnahme? Wann sollte dieser stattfinden? Was sollte man vorbereiten? Welche Fragen sollte man sich im Vorfeld stellen?

Hier können wir uns nur wiederholen. Nehmt Euch genug Zeit um alle Eventualitäten durchzuspielen. Dies geht leichter, wenn das Problem noch nicht am Tisch ist.

Der perfekte Zeitpunkt für die Beiziehung eines Rechtsanwaltes kommt natürlich auf den Einzelfall an. Sobald man ungefähr weiß, wie man sich die Zukunft – faktisch – vorstellt, empfehlen wir jedenfalls, eine Rechtsanwalt zu kontaktieren. Somit kann schon frühzeitig ausgelotet werden, wie die Vorstellungen am besten rechtliche umsetzbar ist.

Es sollte gleich am Beginn die Kostenfrage geklärt werden, damit jeder weiß, auf was er sich einlässt. Weiters sollten die wesentlichen Punkte, sohin wie man sich die Zukunft und die Zusammenarbeit zwischen den Jungunternehmern und allfälligen Investoren vorstellt, dem Rechtsanwalt mitgeteilt werden. Nur wenn ein Rechtsanwalt sämtliche Informationen über die „Knackpunkte“ kennt, kann er gut beraten.

Vielen Dank für das Interview!

Über Greiter Pegger Kofler & Partner

Barbara Egger-Russe und Franz Pegger sind Partner der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei Greiter Pegger Kofler & Partner. 1897 gegründet, hat sich die Kanzlei zu einer der größten Wirtschaftskanzleien Westösterreichs entwickelt. Einer der Schwerpunkte der Kanzlei ist das Gesellschaftsrecht sowie M&A samt Umgründungen. In den letzten Jahren hat sich das Team vermehrt mit den speziellen Anforderungen von Start-ups auseinander gesetzt. Die Kanzlei korrespondieren in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch und Französisch und betreut daher auch viele international tätige Mandanten. Den größten Teil der neuen Aufträge erhält die Kanzlei über Empfehlung bestehender Klienten.

Zum Nachlesen bei I.E.C.T. – Hermann Hauser: Interview.

Foto: (c) Blickfang

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