Sammelklagen zur prozessualen Bewältigung von Massenschäden?

Am 8.11.2019 sprach RA Dr. Georg Huber, LL.M. auf Einladung von Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer bei der Follow-up Veranstaltung für Europarecht in Schloss Hofen zum Thema „Dieselskandal, Datenschutz und Kartelle: Sammelklagen zur prozessualen Bewältigung von Massenschäden?“.

Die Veranstaltung mit dem Titel „EU aktuell – Die Entwicklungen der letzten 12 Monate“ wurde in Kooperation mit dem Centrum für Europarecht der Universität Passau abgehalten.

RA Dr. Georg Huber erläuterte zunächst die verschiedenen Ausprägungen von Sammelklagen, wie etwa Gruppenklagen, Musterklagen oder Verbandsklagen, und brachte den Zuhörern – durchwegs ehemalige Absolventen des Lehrgangs für Europarecht – denn Sinn und Zweck von Massenklagen näher.

Beispielhaft wurde die Rechtslage in Deutschland, den USA und Österreich erklärt.

Da es große Unterschiede in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU bei Sammelklagen gibt, hat die Kommission im Jahr 2018 ein Vorschlag für eine Richtlinie in diesem Bereich erstattet. Derzeit ist nicht in Sicht, wann und ob diese Richtlinie beschlossen werden wird.

Im Anschluss an den Vortrag fand eine angeregte Diskussion unter anderem zum Thema Prozessfinanzierer statt.

Einladung EU AKTUELL

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