RA Dr. Georg Huber, LL.M. wird am 9./10. November 2018 bei der „Follow-Up Europarechtstagung“ in Schloss Hofen zum Thema Sammelklagen sprechen.
Das Thema ist hoch aktuell, insbesondere aufgrund der zahlreichen Klagen von Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und diversen Anlegerschäden. Jüngst wird sogar die Rückforderung von ORF-Gebühren (GIS) im Wege einer Sammelklage geltend gemacht.
RA Dr. Georg Huber, LL.M. wird in seinem Vortrag zunächst grundsätzliche Modelle und verfahrensrechtliche Ausprägungen von Massenklagen erläutern.
Es geht dabei um Verbandsklagen, Musterklagen, aber auch die klassische Sammelklage mit direktem Zahlungsanspruch der Betroffenen.
Bei Massenklagen stellen sich vielfältige Probleme:
- Wer darf klagen – jeder Einzelnen oder nur bestimmte Verbände?
- Lässt man nur Feststellungsklagen zu, oder auch Leistungsklagen, die auf Zahlung gerichtet sind?
- Wie sieht es mit der Verjährung aus?
- Wählt man ein Opt-In oder ein Opt-Out-Modell?
- Wie verhindert man die missbräuchliche Verwendung von Massenklagen zum Nachteil der Wirtschaft, insbesondere von KMUs?
- Wie entlastet man die Justiz bei Massenverfahren?
- etc.
Dargestellt werden die Gründzüge der US-amerikanischen Class Action, der neuen deutschen Musterfeststellungsklage (die ab 1.11.2018 möglich ist), des Vorschlages der EU-Kommission über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher [COM(2018) 184 final vom 11.4.2018)] und der „Sammelklage österreichischer Prägung“.
Über letztere bietet ein Artikel des Vortragenden in „PHi – Haftpflicht international / Recht & Versicherung“, 2/2010 einen noch immer aktuellen Überblick: Sammelklagen in Österreich.
Sammelklagen werden häufig mit Hilfe von Prozessfinanzieren eingebracht. Auch diesen Aspekt beleuchtet der Vortrag, bevor am Ende ein Resumee über die Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung von Massenklagen gezogen wird.