RA Dr. Georg Huber, LL.M. informiert in einem Beitrag für das Wirtschaftsmagazin econova über die Änderungen, die die Incoterms® 2020 mit sich bringen.
EXW, FOB, CIF, DDP und andere Kurzbezeichnungen gehören im Exportgeschäft zum „täglichen Brot“. Dabei handelt es sich um die Handelsklauseln der International Chamber of Commerce (ICC) mit Sitz in Paris, kurz als Incoterms® (International Commercial Terms) bezeichnet. Sie wurden erstmals im Jahr 1936 veröffentlicht und werden seitdem regelmäßig überarbeitet, zuletzt im Jahr 2010.
Die Incoterms® dienen der Erleichterung des weltweiten Handels, weil sie es Handelspartnern aus unterschiedlichen Ländern und Rechtskreisen ermöglichen, ohne lange Vertragsverhandlungen Verträge mit einem genau definierten Inhalt abzuschließen.
Die Klauseln genießen in über 120 Ländern Anerkennung, obwohl sie weder Gesetz noch Verordnung, sondern soft law sind. Aufgrund dieser universellen Akzeptanz ist es daher nicht überraschend, dass rund 90% aller internationalen Kaufverträge Incoterm®-Klauseln enthalten. Sie sind im Exportgeschäft unentbehrlich geworden.
Nach nunmehr 10 Jahren hat die ICC mit Experten aus aller Welt die Incoterms® 2010 einer neuerlichen Prüfung unterzogen und versucht, die Incoterms® 2020 den Erfahrungen der Vergangenheit, aber auch aktuellen Entwicklungen anzupassen. Größere systematische Änderungen, wie es sie vor zehn Jahren bei Einführung der Incoterms® 2010 gab, wurden in der aktuellen Version aber nicht vorgenommen.
Das neue Regelwerk kann bei der ICC Austria (https://www.icc-austria.org) bestellt werden. Die ICC stellt auch eine App (Incoterms® 2020) bereit, die jedoch die ausführlichere gedruckte Broschüre nicht ersetzen kann.
Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen: econova RECHT Incoterms