Bildende Kunstler erzielen mit ihren Werken im Gegensatz zu Musikern und Schriftstellern oftmals nur eine einmalige Einnahme beim ersten Verkauf. Das Folgerecht (droit de suite) soll hier einen Ausgleich schaffen.
Dr. Georg Huber hat darüber zusammen mit MMag. Barbara Rainer in dem von Milionart herausgegebenen Kunstmagazin „Kaleidoscope“ (Ausgabe 2.15) einen Beitrag verfasst.
Zum Artikel: Droit de Suite – Das Folgerecht des bildenden Künstlers
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