Weiters ist bei der Beurteilung des Ausmaßes der Treuepflicht das jeweilige Stadium einer GmbH zu berücksichtigen: Im Stadium der Liquiditation kommt es etwa zu einer Abschwächung der Treuepflicht, da dort die Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger und die Verteilung des restlichen Gesellschaftsvermögens im Vordergrund steht.
Treuepflicht gegenüber der GmbH
Kündigung oder Auflösung und Liquidation, vermögensrechtliche Gesellschafterrechte etc.), im Einzelfall auch gegen die Interessen der GmbH ausgeübt werden können. Die Schranke bildet jedoch stets eine „unverhältnismäßige Ausübung“ solcher „eigennützigen“ Gesellschafterrechte bzw. eine „unverhältnismäßige Beeinträchtigung“ der GmbH. In einem derartigen Fall kann wiederum ein Verstoß gegen die Treuepflicht vorliegen.
Ausführlich über dieses Thema berichten RAin Dr. Silvia Moser und RAin MMMag. Barbara Egger-Russe in einem Beitrag für das Tiroler Wirtschaftsmagazin eco.nova: Ewige Treue? (PDF)
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