Auf Einladung von Greiter Pegger Kofler & Partner hielt Mag. Walter Geyer am 13. Mai 2015 im Grand Hotel Europa in Innsbruck einen Vortrag zum Thema „Bonus oder Fußfessel – Unternehmer im Visier des Staatsanwaltes“.
Mag. Geyer war von 2009 bis 2012 erster Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien.
Er erklärte vor 120 Teilnehmern, vorwiegend Tiroler Unternehmern, welche Handlungen strafrechtlich riskant sind und wie man dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung entgehen kann.
Die Verfolgung von Korruption ist wegen der „Interessengemeinschaft an Vertuschung“ und dem Mangel an Zeugen oft schwierig. Auch die Unterscheidung zwischen vorsätzlich falschem Handeln und bloßem unternehmerischen Misserfolg ist nicht immer einfach.
Geschäftsbücher und Aufzeichnungen, die nicht ordnungsgemäß geführt werden oder außergewöhnlich gewagte Geschäfte, bringen Unternehmer jedoch häufig in das Visier des Staatsanwaltes.
Absprachen in Vergabeverfahren ziehen immer strafrechtliche Folgen nach sich. Bei Hausdurchsuchungen wegen eines solchen Verdachtes ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft bisher immer noch fündig geworden.
Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz kann jetzt auch das Unternehmen selbst strafrechtlich verurteilt werden. Die Verurteilung nach diesem Gesetz führt zu einer Eintragung ins Strafregister. Für verurteilte Unternehmen besteht die große Gefahr, dass sie wegen einer solchen Eintragung keine Aufträge mehr erhalten.
Mit zahlreichen Beispielen aus seiner jahrelangen Erfahrung fesselte der Vortragende die Zuhörer, z.B. mit der Information, dass es Berufswunsch eines 6-jährigen chinesischen Mädchens war, „korrupte Beamtin“ zu werden.
Kronen Zeitung (Bericht 15. Mai 2015)