Öffentliches Wirtschaftsrecht
Das öffentliche Wirtschaftsrecht bildet die rechtliche Grundlage für zahlreiche betriebliche Tätigkeiten und Infrastrukturvorhaben. Wir beraten Unternehmen, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie weitere Institutionen in den für die Praxis relevanten Bereichen dieses Rechtsgebiets.
Unser Fokus liegt insbesondere auf dem Gewerbe- und Anlagenrecht, dem Bau- und Raumordnungsrecht sowie dem Infrastruktur-, Energie- und Telekommunikationsrecht. Wir begleiten Vorhaben in allen Projektphasen und vertreten unsere Mandanten in behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Schwerpunkte:
- Gewerbe- und Anlagenrecht, insbesondere Betriebsanlagengenehmigungen
- Bau- und Raumordnungsrecht
- Infrastruktur-, Energie- und Telekommunikationsrecht
- Krankenanstaltenrecht und Ärzterecht
- Vertretung in behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Expertinnen und Experten: