Wenn Mitarbeiter fehlen: Krankenstandsmanagement als Führungsaufgabe

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.
Mag. Fabian Bösch, B.A.

Krankenstände sind für Unternehmen nicht nur mit direkten Kosten wie Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträgen verbunden. Hinzu kommen häufig Mehrarbeit für Kolleginnen und Kollegen, Personalengpässe, Qualitätsverluste oder die Kosten für externe Ersatzkräfte. Gerade in personalintensiven Branchen kann der professionelle Umgang mit Krankenständen daher wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg und das Betriebsklima sein.

In ihrem Beitrag für das Wirtschaftsmagazin eco.nova erläutern unsere Arbeitsrechtsexpert:innen RA Melanie Gassler-Tischlinger und RA Fabian Bösch die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen des Krankenstands sowie Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Wann muss eine ärztliche Krankenstandsbestätigung vorgelegt werden? Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen bei Zweifeln an einem Krankenstand? Was ist bei Rückkehrgesprächen zu beachten? Und unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung während des Krankenstands möglich?

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf möglichen Fallstricken bei der Zustellung einer Kündigung während des Krankenstands sowie auf der Frage, wann die Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen bleibt.

Nachstehend ein Auszug aus dem Beitrag:

Österreichische Arbeitnehmer:innen waren laut Statistik Austria in den letzten Jahren durchschnittlich rund 15 Tage pro Jahr im Krankenstand. In der Gastronomie und im Tourismus liegen die Werte oft darüber. Die direkten Kosten – Lohnfortzahlung, Sozialversicherungsbeiträge – sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Dazu kommen indirekte Kosten: Mehrarbeit für Kolleg:innen, Qualitätsverluste, Kundenunzufriedenheit und nicht selten Kosten externer Dienstleister:innen und Leiharbeiter:innen, um den Ausfall zu kompensieren.

Rechtlicher Rahmen: Was Arbeitgeber:innen dürfen – und was nicht

Wer als Arbeitgeber:in zielgerichtet handeln will, muss zuerst die rechtlichen Möglichkeiten kennen. Folgende Grundregeln sind dabei zu beachten:

  • Die Krankmeldung beim Arbeitgeber hat unaufgefordert und unverzüglich zu erfolgen.
  • Eine ärztliche Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss nur auf explizite Aufforderung (schon ab dem ersten Krankenstandstag möglich) vorgelegt werden.
  • Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Krankenstands (z. B. Unfallverletzung durch Autofahren im alkoholisierten Zustand) führt zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.

[…]

Zum vollständigen Artikel in der Juli/August-Ausgabe 2026 des Wirtschaftsmagazins eco.nova:

Wenn Mitarbeiter fehlen: Krankenstandsmanagement als Führungsaufgabe