Der Tourismus – Familienunternehmen sicher in die nächste Generation führen

RAin MMMag. Barbara Egger-Russe und RA Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Pegger führten mit der Zeitschrift netzwerk tirol ein Gespräch  zur Frage, welche Aspekte aus rechtlicher Sicht für die Weiterentwicklung des Tourismus in Tirol in Zukunft wesentlich sind (Das Interview zum nachlesen und zum Download)

Der Tourismus in Tirol: Ist dies eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft?

Der Tourismus in Tirol basiert auf der Arbeit von Generationen. Einen ganz wesentlichen Beitrag dazu liefern die zahlreichen Familienunternehmen in Tirol. Wesentlich ist aus unserer Sicht – wie auch schon bisher – Familienunternehmen geregelt in die nächste Generation zu führen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ein Familienunternehmen zu übertragen?

Grundsätzlich kann ein Unternehmen unter Lebenden oder von Todes wegen übertragen werden. Es ist daher die Entscheidung zu treffen, ob das Unternehmen übergeben oder im Wege von letztwilligen Verfügungen übertragen werden soll. Bei beiden Varianten sollte man früh genug Vorkehrungen treffen.

Im Lebenszyklus eines Unternehmens kann ein Übergabeprozess durchaus eine kritische Phase darstellen. Bei der Übergabe des „Lebenswerkes“ ist es daher von zentraler Bedeutung, auf die Bedürfnisse eines jeden Einzelfalles Bedacht zu nehmen und eine maßgeschneiderte Lösung anzustreben.

Es haben sehr viele Faktoren einen Einfluss auf die Art der Übertragung; so ist die Rechtsform des Unternehmens wie auch die Anzahl der Nachfolger wesentlich, um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Welche Fehler sollte man aus Ihrer Sicht jedenfalls vermeiden?

Nichts zu tun, ist aus unserer Sicht der größte Fehler.

Nach unserer Erfahrung ist ein häufiges Problem, dass sich Unternehmer erst viel zu spät Gedanken über die Nachfolge machen. Viele Unternehmer warten damit oft bis ins hohe Alter zu. Wir können jedenfalls nur empfehlen, sich früh genug Gedanken über die Nachfolge zu machen und dies auch mit allen Beteiligten umfassend abzustimmen.

Ein Unternehmen muss auch nicht von heute auf morgen zur Gänze übergeben werden. Oft macht eine schrittweise Überführung des Unternehmens an die nächste Generation Sinn.

Gerade bei einer Übertragung eines Unternehmens unter Lebenden gibt es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Eine schrittweise Übertragung ermöglicht es auch den Nachfolgern, langsam in die neue Position hinein zu wachsen; dies kann durch Einräumung einer Prokura, Erteilung von Geschäftsführerbefugnissen oder auch von Minderheitsbeteiligungen erfolgen.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es auch dem Unternehmer, sich langsam zurückzuziehen und auch das Gefühl zu haben, die Zukunft noch etwas mitgestalten zu können.

Natürlich ist dies nicht immer der beste Weg. Es wird auch eine Vielzahl von Unternehmen geben, bei welchen ein klarer Schlussstrich für die Zukunft sinnvoller ist.

Um die „richtige“ Übergabe zu finden, bedarf es Zeit und vieler Gespräche. Daher lautet unsere klare Empfehlung, dass man sich früh genug mit dem Thema Übergabe beschäftigt und auch die Beteiligten miteinbezieht. Jede Übergabe bedarf einer maßgeschneiderten rechtlichen Lösung.

Welche Punkte sind beim Vererben eines Unternehmens zu beachten?

Auch das Vererben will gelernt sein. Stirbt man ohne letztwillige Verfügung, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz. Dadurch kann es zu Miteigentum am Unternehmen kommen und teilt sich das Unternehmen nach den gesetzlichen Erbquoten auf. Ob dies im Einzelfall gewünscht und auch sinnvoll ist, sollte bereits im Vorfeld überlegt werden. Wenn ein Unternehmer beispielsweise drei Kinder als gesetzliche Erben hat, erbt – mangels letztwilliger Verfügung – jedes Kind ein Drittel. Ob sodann jeder Eigentümer die gleichen Ziele für das Unternehmen verfolgt, bleibt fraglich. Jedenfalls birgt es Konfliktpotential.

Um derartige Situationen zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages vorzusorgen. Um zu vermeiden, dass sämtliche Erben in die Gesellschaft eintreten können, können den übrigen Gesellschaftern Aufgriffs- oder Vorkaufsrechte eingeräumt oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden.

Wenn geplant ist, dass nicht alle gesetzlichen Erben das Unternehmen fortführen sollen, ist jedenfalls auch an die Pflichtteilsansprüche der übrigen Berechtigten zu denken.

Welche Tipps können Sie Familienunternehmen mit auf den Weg geben?

Eine mangelhafte Vorbereitung kann Ursache für das Scheitern von Unternehmensübergaben sein. Ein einheitliches Erfolgsrezept gibt es nicht. Im Gegenteil: Bei Unternehmensübergaben ist stets eine maßgeschneiderte Lösung für die Beteiligten anzustreben.

Übergabeprozesse sollten jedenfalls rechtlich begleitet werden und ein ausreichender Zeitrahmen eingeplant werden.

Foto: (c) Blickfang

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