Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz

Am 26. November 2014 lud Greiter Pegger Kofler & Partner zum Vortrag  „Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz – Was Arbeitgeber dürfen und was nicht“ im Grand Hotel Europa in Innsbruck ein.

Die beiden auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. und Dr. Herwig Frei, berichteten dabei über Einzelfälle aus der Praxis:

Der Chef darf beispielsweise nicht oder im Regelfall nicht:

  • eine Mitarbeiterin am Körper abtasten oder ihre Handtasche durchsuchen, weil sie vielleicht etwas gestohlen haben könnte, gilt auch für Mitarbeiter
  • Mitarbeiter auffordern, den Kofferraum ihres Privatautos zu öffnen
  • Mitarbeiter heimlich, also „verdeckt“ filmen
  • Mitarbeiter permanent filmen
  • Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht für ein Zuwiderhandeln durch Privatdetektive observieren lassen
  • Einwegglasscheiben, also einseitig durchsichtige Glasscheiben, anbringen, damit Mitarbeiter beobachtet werden können
  • ohne Einverständnis des Betriebsrates elektronische Zutrittskontrollsysteme anbringen, die ein exaktes Bewegungsprofil der Arbeitnehmer während der ganzen Arbeitszeit ermöglichen
  • lückenlos aufzeichnen und kontrollieren, welcher Mitarbeiter wann und wo im Internet gesurft hat
  • private E-Mails von Mitarbeitern lesen
  • berufliche und private Telefonate von Mitarbeitern mithören, abhören, aufzeichnen oder abfangen
  • Mitarbeiter durch Hausbesuche kontrollieren
  • einem Mitarbeiter vorschreiben, sich dem Alkoholtest mit einem Alkomaten zu unterziehen
  • Videoüberwachungen zum Schutz vor Diebstahl oder zur Sicherheit ohne Zustimmung des Betriebsrats einrichten
  • ohne Zustimmung des Betriebsrats biometrische Zeiterfassungssysteme wie „Fingerscanner“ installieren
  • ohne Zustimmung des Betriebsrats flächendeckend und systematisch das Verhalten von Mitarbeitern im Krankenstand durch Arbeitskollegen oder Detektive kontrollieren lassen
  • im Diensthandy eines Außendienstmitarbeiters ohne Zustimmung des Betriebsrates eine Ortungssoftware installieren, damit dieser ständig lokalisiert werden kann
  • Softwareprogramme zur totalen Überwachung aller Abläufe im Computer eines Mitarbeiters einsetzen
  • Videokameras in intimen Betriebsbereichen wie Toiletten, Umkleide- und Waschräumen anbringen.

Zahlreiche Unternehmer, Arbeitnehmervertreter und Juristen besuchten die Veranstaltung und füllten den Barocksaal des Grand Hotel Europa.

Foto
(v.l.) RA Dr. Ivo Greiter, Dr. Paul Meier (Präsident des Fürstlichen Landgerichtes Liechtenstein),
Dr. Oswald Mayr, RA Dr. Herwig Frei und RA Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Foto Saal
Der gefüllte Barocksaal

 

Einladung Mitarbeiterkontrolle Vortrag Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz

Vortrag Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz

 

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