Das neue Erbrecht

Am 30.07.2015 wurde das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Das Gesetz setzt nicht nur eine dringend notwendige sprachliche Neufassung der erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB um, sondern stellt tatsächlich eine tiefgreifende Reform des materiellen Erbrechtes dar.

Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen eröffnen neue Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung und sollten Anlass zur Prüfung für die Optimierung bestehender Nachfolgeregelungen geben.

RA Dr. Alexandra Eder bietet in der Zeitschrift „econova“ einen Überblick über die Änderungen.

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